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Eines sollte Ihnen klar sein: Das gefundene
Tier dürfen Sie nicht behalten. Laut § 965 Bürgerliches
Gesetzbuch muss ein Finder den Fund, in diesem Fall das entlaufene
Tier, dem Besitzer wieder zuführen. Kennt der Finder
den Besitzer nicht, so muss er die zuständige Behörde,
Polizei oder auch Tierheim, über den Fund informieren.
Macht er keine Anzeige bei der Polizei oder dem Tierheim,
so gilt das als so genannte Fundunterschlagung. Ab dem Zeitpunkt
der Anzeige bei der zuständigen Behörde, hat der
Besitzer des vermissten Tieres sechs Monate lang ein Anrecht,
das entlaufene Tier wieder zu bekommen.
Originaltext § 965 BGB
- Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat
dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen
Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
- Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder
ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und
die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten
erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen
Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn
Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Denken Sie immer daran, dass die meisten entlaufenen Tiere
(Hund oder Katze) einen Besitzer haben.
Machen Sie sich klar, dass es viele Gründe gibt, warum
ein Tier entlaufen und vermisst sein kann.
- Das Tier welches vermisst wird hat sich erschrocken und ist weg gelaufen,
- Das Tier welches verschwunden ist, ist aus dem Fenster geflogen.
- Der Hund der vermisst wird, hat eine läufige Hündin gerochen.
- Der Hund oder die Katze, die vermisst werden sind
angefahren worden
- Die Katze, die vermisst wird, ist fälschlicher weise
z.B. in einer Garage oder Schuppen eingesperrt worden
- .....
Es gibt noch viele andere Gründe, warum ein Tier (Katze,
Hund, Vogel) vermisst wird.
Wie oben schon ausgeführt, haben Sie erst nach sechs
Monaten ein Anrecht auf das entlaufene Tier.
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